Betriebssystemkomponenten

Ein Betriebssystem besteht aus zwei Komponenten: Dem Betriebssystemkern und den Dienstprogrammen.

Der Betriebssystemkern ist das eigentliche Herzstück des Betriebssystems: Er regelt den Zugang zu den Hardwarekomponenten und zu verschiedenen Prozessen und stellt diesen sicher.

Die Dienstprogramme hingegen sind Hilfsprogramme, die anwendungsneutrale Aufgaben durchführen. Dienstprogramme stellen die Schnittstelle zwischen dem Betriebssystemkern und dem termAnwender (bzw. den Anwendungsprogrammen) dar (Hansen, 2005, S. 324 ff).

Betriebssystemkern

Der Betriebssystemkern befindet sich permanent im Speicher eines Computers und ist der Bereich des Betriebssystems, welcher direkt mit der Hardware interagiert. Ein Betriebssystemkern hat folgende Aufgaben (Hansen, 2001, S. 927 ff):

Abb. 5: Komponenten eines Betriebssystemkerns (Hansen, S. 317, Bd. 2, 9. Aufl.)Abb. 5: Komponenten eines Betriebssystemkerns (Hansen, S. 317, Bd. 2, 9. Aufl.)

Auftragsverwaltung

Verwaltung der gleichzeitig ablaufenden (Anwendungs-)Programme. Die Verwaltung erfolgt zeitverschachtelt oder parallel. Die Auftragsverwaltung organisiert die Zuteilung der Rechenzeit des Zentralprozessors an die im Arbeitsspeicher ablaufenden Programme (termTask). Nur in dieser Zeitspanne können die Tasks auf weitere Systemressourcen zugreifen (Hansen, 2001, S. 929 ff).

Arbeitsspeicherverwaltung

Verwaltung des realen Arbeitsspeichers und Bereitstellung eines linearen virtuellen Arbeitsspeichers für die Anwendungsprozesse (Hansen, 2001, S. 930).

Geräteansteuerung

Standardisierte Schnittstelle zwischen der verfügbaren Hardware und den Anwendungsprogrammen. Mit Hilfe von termGerätetreibern können Programme benötigte Hardware ansteuern, ohne über Detailwissen zur Ansteuerung zu verfügen (Hansen, 2001, S. 931 ff).

Benutzerverwaltung

Verwaltung der Zugangs- und Nutzungsrechte bei Systemen mit Mehrbenutzerbetrieb. Durch die Benutzerverwaltung werden unterschiedliche termBenutzer mittels Benutzerkennung (login name) und Kennwort (password) definiert und wird den Benutzern unterschiedliche Rechte zugewiesen (Hansen, 2001, S. 932).

Dateisystem

Organisation der Daten in Form von Dateien und Verwaltung der belegten und der unbenutzten Datenblöcke. Für jede Datei wird mindestens Name, Grösse und Modifikationsdatum gespeichert. Das Dateisystem stellt zudem Zugriffsmethoden für Dateien zur Verfügung (Hansen, 2001, S. 932 ff).