Geschäftstransaktion
Zentraler Gegenstand des E-Commerce ist die elektronische Abwicklung von
Geschäftstransaktionen.
Eine Geschäftstransaktion ist definiert als Austausch von Leistungen zwischen Geschäftspartnern.
Im einfachen Fall sind genau zwei Partner von einer Geschäftstransaktion berührt:
- Eine Seite tritt als Nachfrager einer Leistung auf und bekommt im Zuge der Geschäftstransaktion die Verfügungsgewalt über diese Leistung vom Anbieter übertragen. Aus der Perspektive des Nachfragers wird der Anbieter als Lieferant bezeichnet.
- Die andere Seite tritt als Anbieter einer Leistung auf und überträgt im Zuge der Geschäftstransaktion die Verfügungsgewalt über diese Leistung an den Nachfrager. Aus der Perspektive des Anbieters wird der Nachfrager als Kunde bezeichnet.
Als Folge der Leistungsübertragung ist typischerweise vom Nachfrager (Kunden) eine Gegenleistung zu Gunsten des Anbieters (Lieferanten) zu erbringen. Diese wird in einer modernen Volkswirtschaft in der Regel in Form eines Nominalgutes, d.h. in Geld, erbracht.