Konsumentenrente

Stellen Sie sich vor, es gäbe genau eine Sorte Brot zu einem immer gleichbleibenden Preis von 5 Franken. Stellen Sie sich nun weiter vor, Sie erhalten die Möglichkeit, ein Brot der gleichen Sorte für nur 3 Franken zu kaufen. Was wäre dabei Ihre Einsparung? Richtig, zwei Franken. Dies nennt man die Konsumentenrente. Erinnern wir uns zurück an das erste Kapitel. Hier haben wir die Nachfragekurve hergeleitet. Dabei sind wir davon ausgegangen, dass je tiefer der Preis ist, desto mehr Käufer sich finden lassen.

Betrachten wir nun drei verschiedene Personen und ein bestimmtes Gut zu einem Preis von P* (das Sternchen bezeichnet in diesem Falle den Gleichgewichtspreis). Betrachten Sie hierfür auch die Abbildung 13.

Person A: Person A wäre bereit einen Preis der höher als der tatsächliche Preis P* ist zu bezahlen. Die Konsumentenrente von Person A wäre somit PA – P*.

Person B: Person B ist gerade bereit den geforderten Preis P* zu bezahlen. Die Konsumentenrente beträgt somit Null.

Person C: Person C ist bereit einen niedrigeren Preis PC als den tatsächlichen Preis P* zu bezahlen. Person C wird daher das Gut nicht kaufen. Es existiert keine Konsumentenrente für C.

Konsumentenrente: Die Konsumentenrente setzt sich zusammen aus allen Konsumentenrenten von Individuen und ist damit gleich der gestrichelten Fläche in der Abbildung 13.

Abbildung 13 - KonsumentenrenteAbbildung 13 - Konsumentenrente