Die allerersten Fragen, die sich Studienanfängern stellen, werden hier beantwortet.
Die Universität hat ein Merkblatt zu Plagiaten veröffentlicht. Das Institut für Computerlinguistik hat ein entsprechendes präzisierendes Merkblatt (v.a. zu einer genauen Defintion des Begriffs „Plagiat“) erarbeitet. Mehr dazu unten.
Im Wintersemester 2006/07 hat das neue Studienprogramm begonnen. Neuimmatrikulierte müssen nach diesem Programm studieren.
Dokumente zum neuen Studienprogramm:
Allgemeine Informationsseite der Fakultät zum neuen Studienprogramm (mit Links zu den gesetzlichen Regelungen)
Studiengangsbeschreibungen der gesamten Universität
Katalog der Fächer der Philosophischen Fakultät
Die spezifischen Wegleitungen für unsere Fächer : Wegleitung „Computerlinguistik und Sprachtechnologie“ und Wegleitung „Computerlinguistik“. Diese zwei Dokumente sind die wichtigsten Grundlagen für die Planung des Studiums der Computerlinguistik/Sprachtechnologie. Lesen Sie das für das von Ihnen gewählte Fach relevante Dokument sorgfältig durch; es sollte die meisten Ihrer Fragen zum gewählten Studiengang beantworten.
Die Liste oft gestellter Fragen (FAQ) versucht, Antworten auf die häufigsten Einzelfragen zum Studium zu geben (vor allem, aber nicht nur zu unseren Studiengängen „Computerlinguistik und Sprachtechnologie“ und „Computerlinguistik“). Die neuesten Erkenntnisse, die wir im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Studienprogramms (und insbesondere im Zusammenhang mit der Online-Buchung von Bachelor/Master-Modulen) gewinnen, werden laufend in dieser Liste aufgeführt (die Wegleitungen werden wesentlich seltener aufdatiert). Konsultieren Sie daher immer diese Liste, bevor Sie sich mit einer spezifischen Frage an unseren Studienberater wenden.
Spezifische Angaben zur Modulbuchung inkl. Link zum Buchungs-Tool (Sie müssen jede Lehrveranstaltung, die Sie anrechenbar belegen wollen, einzeln buchen.
Anleitung zur Buchung von Modulen
Anleitung zur Bedienung von OLAT
Lizenziatsstudierende, die einen Wechsel ins BA-System in Erwägung ziehen, können sich nun im Internet informieren. Auf www.phil.uzh.ch/studium/bachelor.html sind unter dem Titel „Hinweis zum Übertritt vom Lizenziatsstudium ins Bachelorstudium“ das Informationsblatt und das Antragsformular aufgeschaltet. Die Anträge können ab sofort im Dekanat eingereicht werden. Bevor man sich dazu entscheidet, sollte man auf jeden Fall abklären, ob und wenn ja, in welchem Umfang die im Lizentiats-Studium schon erbrachten Studienleistungen für das BA-Studium angerechnet werden (dies variiert von Fach zu Fach; in der Computerlinguistik raten wir von diesem Wechsel ab). Ebenfalls zu beachten: Der Übertritt kann nur vollständig erfolgen. Es ist nicht möglich, gewisse Fächer im Bachelor- und andere im Lizenziatsstudium zu absolvieren.
Alle Lehrveranstaltungen werden in Zukunft eine Leistungsüberprüfung umfassen. Lizentiatsstudierende können, müssen aber nicht teilnehmen bei diesen Leistungsüberprüfungen. Für Bachelor-Studierende sind sie obligatorisch. Die folgenden vier Merkblätter geben Auskunft zur Art der Leistungsüberprüfung in Lehrveranstaltungen:
Informationen zur Leistungsüberprüfung für Bachelor-Studierende für Studienanfänger
Informationen zur Leistungsüberprüfung für Lizentiatsstudierende für Studienanfänger
Informationen zur Leistungsüberprüfung für Bachelor-Studierende (allgemein)
Informationen zur Leistungsüberprüfung für Lizentiatsstudierende (allgemein)
Ab dem WS 06/07 kann Computerlinguistik (und neu auch „Computerlinguistik und Sprachtechnologie“) als Nebenfach und als Hauptfach (im Bachelor- und zeitversetzt im Masterstudiengang) belegt werden. Details sind in den neuen Wegleitungen zu lesen.
Der Wochenstundenplan für das Frühjahrssemester 08
Der Wochenstundenplan für das Herbstsemester 08
Im Vorlesungsverzeichnis sind die Lehrveranstaltungen der Computerlinguistik unter der Philosophischen Fakultät (FS07) ebenso wie unter der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (FS07) aufgeführt.
Unter http://www.ifi.uzh.ch/cl/study/stpl-alte.html sind die Stundenpläne vergangener Semester zusammengestellt. Sie finden dort eine Übersicht über alle Lehrveranstaltungen inkl. Links zu den Seiten mit den Lehrmaterialien.
Hier finden Sie eine Übersicht mit den Daten der regelmässig angebotenen Lehrveranstaltungen. Alle hier aufgeführten Lehrveranstaltungen sind sowohl für das Lizentiatsstudium wie auch für das Bachelor- resp. Masterstudium zugelassen.
Wir unterscheiden zwischen einführenden, grundlegenden und weiterführenden Vorlesungen. Die vier einführenden Vorlesungen werden durch jeweils eine Teilakzessprüfung abgeschlossen (siehe Näheres dazu im Abschnitt zu den Prüfungen In der folgenden Phase sollten die grundlegenden Vorlesungen und die erforderliche Anzahl von Seminaren besucht werden. In der letzten Phase sollte man, parallel zum Schreiben der Lizentiatsarbeit, die erforderliche Anzahl von weiterführenden Vorlesungen besuchen. Bitte konsultieren Sie dazu die
Der Plan der Abhängigkeiten aller Lehrveranstaltungen (nur für Studierende, die vor dem WS06/07 im Nebenfach „Computerlingustik“ zu studieren begonnen haben) zeigt, welche Abfolge beim Besuch der einzelnen Lehrveranstaltungen sinnvoll ist; im strengen Sinn verpflichtend ist diese Aufstellung nicht.
Wir unterscheiden zwischen einführenden, grundlegenden, weiterführenden und vertiefenden Vorlesungen je im Bereich Computerlinguistik und im Bereich Informatik.
Die Lehrveranstaltungen im Bereich Informatik sind relevant für das Fach „Computerlinguistik und Sprachtechnologie“. Sie werden in den Übersichten des Lehrbereichs Informatik und im Vorlesungsverzeichnis der Universität aufgeführt.
Die genauen Bedingungen für die einzelnen Studiengänge finden Sie in der entsprechenden Wegleitungen.
Semesterdauer |
1. Februar 2008 bis 31. Juli 2008 |
Lehrveranstaltungen |
18. Februar 2008 (Woche 8) bis 31. Mai 2008 |
Osterferien |
20. März (ab 16.00 Uhr) bis 29. März 2008 |
Ausfall der Vorlesungen |
|
Sechseläuten |
14. April 2008 (ab 12.00 Uhr) |
Dies academicus |
26. April 2008 |
Auffahrt/Tag der Arbeit |
30. April (ab 16.00 Uhr) und 1. Mai 2008 |
Pfingstmontag |
12. Mai 2008 |
Semesterdauer |
1. August 2008 bis 31. Januar 2009 |
Lehrveranstaltungen |
15. September (Woche 38) bis |
Ausfall der Vorlesungen |
|
Knabenschiessen |
15. September 2008 (ab 12.00 Uhr) |
|
Semesterdauer |
1. Februar 2009 bis 31. Juli 2009 |
Lehrveranstaltungen |
16. Februar 2009 (Woche 8) bis 30. Mai 2009 (Woche 22) |
Osterferien |
9. April (ab 16.00 Uhr) bis 18. April 2009 |
Ausfall der Vorlesungen |
|
Sechseläuten |
20. April 2009 (ab 12.00 Uhr) |
Dies academicus |
25. April 2009 |
Tag der Arbeit |
1. Mai 2009 |
Auffahrt |
20. Mai (ab 16.00 Uhr) und 21. Mai 2009 |
Es gelten an der ganzen Universität folgende Vorlesungszeiten:
08.00-08.45 Uhr
09.00-09.45 Uhr
halbstündige Pause zum Pendeln
10.15-11.00 Uhr
11.15-12.00 Uhr
12.15-13.00 Uhr
13.00-13.45 Uhr (ohne Pause um 13 Uhr)
14.00-14.45 Uhr
15.00-15.45 Uhr
halbstündige Pause zum Pendeln
16.15-17.00 Uhr
17.15-18.00 Uhr
18.15-19.00 Uhr
Da die halbstündigen Pausen für das Pendeln mit dem Tram v.a. zwischen Standort Zentrum und Standort Zürich Nord (Oerlikon: Binzmühlestrasse, Andreasstrasse) nicht ausreichen, verkehren für Studierende und andere Angehörige der UZH in den halbstündigen Pausen am Morgen und Nachmittag zwischen Universität Zentrum und dem Standort Zürich Nord / Oerlikon gratis VBZ-Busse. Zeitpunkt:.
Im Zentrum
Künstlergasse auf der Höhe des unteren Eingangs zum Hauptgebäude (breite Treppe zur Strasse beim pinkfarbenen Bassin).
Abfahrt vormittags: 09.55 Uhr,
Abfahrt nachmittags: 15.55 Uhr
In Oerlikon
Ecke Binzmühlestrasse/Hüttisstrasse (vor Binzmühlestrasse 15)
Abfahrt vormittags: 09.50 Uhr,
Abfahrt nachmittags: 15.50 Uhr
Zu allen Lehrveranstaltungen werden Unterlagen auf dem Web zur Verfügung gestellt, in aller Regel via das Lernmanagementsystem OLAT. Sie finden für jede Lehrveranstaltung eine eigene Einstiegsseite mit administrativen Angaben (Ort, Zeit etc.) sowie einer kurzen Inhaltsübersicht. In den Unterordnern sind unterschiedlich umfangreiche Skripte, Aufgabenblätter, Musterlösungen etc. verfügbar, ebenso wie Diskussions-Foren, Kontaktformulare etc.
Eine Aufstellung aller Kurs-Unterlagen vor dem WS 05/06 (insb. alte Seminare und Spezialvorlesungen) ist hier zu finden.
Das E-Learning-Angebot der Computerlinguistik wird kontinuierlich ausgebaut:
Alle Lehrveranstaltungen werden unterstützt durch die Lernplattform OLAT. Alle aktuellen Kursunterlagen und alle alten Kursunterlagen seit dem WS05/06 finden Sie in OLAT.
Zentral ist sodann das web-basierte virtuelle Laboratorium zur Computerlinguistik "CLab".
Nach alter Studienordnung (d.h. vor "Bologna") kann man Computerlinguistik studieren
als Studierender mit einem Hauptfach in der Philosophischen Fakultät: als erstes oder zweites Nebenfach
als Studierender der Informatik an der Universität Zürich: als Vertiefungsfach
als Studierender an der MNF der Universität Zürich: als grosses oder kleines Nebenfach
als Studierender der Informatik an der ETH: in einigen Studiengängen als Nebenfach.
als Studierender an anderen schweizerischen Universitäten: als Nebenfach, je nach Regelung der Heimatuniversität und nach Absprache
nach einem Lizentiatsabschluss an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (oder einem vergleichbaren auswärtigen Abschluss): als Zusatzstudium (siehe Bedingungen )
nach einem Lizentiat in CL an der Universität Zürich (oder einem vergleichbaren auswärtigen Abschluss): als Promotionsstudium (siehe Voraussetzungen )
Auch im (und nach dem) Wintersemester 2006/07 kann man Computerlinguistik als Nebenfach neu wählen, wenn man schon früher mit dem Studium nach Lizentiatsordnung begonnen hat (nur eine Neuimmatrikulation nach alter Ordnung ist ausgeschlossen). Bitte konsultieren Sie in solchen Fällen die alte Lizentiatsstudiums-Wegleitung.
Zu beachten: Das Studium nach Lizentiatsordnung muss bis Ende Frühlingssemester 2015 abgeschlossen sein.
Bitte beachten Sie auch die FAQ (Liste häufig gestellter Fragen).
Nach neuer Studienordnung gibt es folgende Möglichkeiten, das Fach „Computerlinguistik und Sprachtechnologie“ resp. „Computerlinguistik“ an der Universität Zürich zu studieren.
Als Hauptfach (90 KP) und als Grosses Nebenfach (60 KP) auf Stufe Bachelor und als Hauptfach (90 KP) auf Stufe Master in der Philosophischen Fakultät.
Als Wahlbereich innerhalb der Informatik für Studierende der Philosophischen Fakultät, falls Informatik das Grosse oder Kleine Nebenfach ist. Bei dieser Kombination kann „Computerlinguistik“ oder „Computerlinguistik und Sprachtechnologie“ nicht zusätzlich als weiteres Nebenfach gewählt werden.
Als Wahlbereich innerhalb der Informatik für Studierende mit Hauptfach Informatik.
Als Nebenfach für Studierende an anderen Fakultäten und Hochschulen, so weit dies die Bestimmungen der entsprechenden Fakultäten und Hochschulen über zugelassene Nebenfächer erlauben, und in direkter Absprache mit dem Studienberater.
Als Kleines Nebenfach (30 KP) auf Stufe Bachelor und als Kleines oder Grosses Nebenfach (15 resp. 30 KP) und als Hauptfach (45 resp. 75 KP) auf Stufe Master in der Philosophischen Fakultät.
Als Wahlbereich innerhalb der Informatik für Studierende der Philosophischen Fakultät, falls Informatik das Grosse oder Kleine Nebenfach ist. Bei dieser Kombination kann „Computerlinguistik“ oder „Computerlinguistik und Sprachtechnologie“ nicht zusätzlich als weiteres Nebenfach gewählt werden.
Als Wahlbereich innerhalb der Informatik für Studierende mit Hauptfach Informatik.
als Studierender der Informatik an der ETH: in einigen Studiengängen als Multidisziplinfach ;
Als Nebenfach (20 und 45 Punkte) für Studierende an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (siehe Merkblatt);
Als Nebenfach für Studierende an anderen Fakultäten und Hochschulen, so weit dies die Bestimmungen der entsprechenden Fakultäten und Hochschulen über zugelassene Nebenfächer erlauben, und in direkter Absprache mit dem Studienberater.
Es soll künftig möglich sein, mehrere Bachelor- und/ oder Masterabschlüsse an der Philosophischen Fakultät zu erwerben, wobei das Studium jeweils nur in nicht vorgängig studierten Fächern aufgenommen werden darf. Der jeweils vorgängige Abschluss wird als Kleines Nebenbach (Bachelor 30, Master 15) angerechnet.
Liegt ein Masterabschluss einer anderen Fakultät oder einer anderen universitären Hochschule vor, kann dieser als Nebenfach im Umfang von 30 Punkten für das Bachelor- und im Umfang von 15 an das Master-Studium an der Philosophischen Fakultät angerechnet werden.
Wurde bereits ein Master- oder ein Lizenziatsstudium an der Philosophischen Fakultät abgeschlossen, so kann ein Zusatzstudium in einem weiteren Bachelor-Hauptfach und daran anschliessenden Master-Hauptfach absolviert und als solches ausgewiesen werden.
Ab Wintersemester 2006/07 werden an der ganzen Philosophischen Fakultät gestufte Studiengänge (Bachelor/Master/PhD) eingeführt, und die Studienleistungen werden nach dem gesamteuropäischen ECTS-System erfasst und verrechnet werden (beides zusammen als "Bologna-Modell" bezeichnet). Die Bachelor-Studiengänge werden auf Wintersemester 2006/07 eingeführt, die Master-Studiengänge zwei Jahre später. Ab wann die neuen PhD-Programme gültig sein werden, ist noch völlig offen (Doktorate nach altem Modell sind dadurch aber nicht ausgeschlossen).
Der BA sollte ein erster berufsqualifizierender Abschluss sein, während der MA zur wissenschaftlichen Vertiefung führen soll. Ganz so wird sich diese (politisch festgelegte) Trennung wohl in den wenigsten Fächern implementieren lassen. Aber wir werden versuchen, jene etablierten Kenntnisse und Fähigkeiten im Gebiet der Computerlinguisitk, welche sich direkt einsetzen lassen (z.B. zur Untersuchung einer im Hauptfach studierten Sprache), im BA-Studium zu konzentrieren, während jene Dinge, welche noch etwas weiter weg von einem Einsatz sind (Lösungsversuche für offene Probleme), ins MA-Studium verschoben werden. Die Studienangebote auf BA-Ebene werden (noch) etwas stärker "verschult" sein als bisher (Leistungsprüfung i.d.R. für jede einzelne Lehrveranstaltung, welche Punkte einträgt, und viele Übungen), aber dafür wird der Studienbetrieb auf MA-Ebene deutlich weniger strukturiert sein und sehr viel mehr Selbststudium (und Eigenintitiative) der Studierenden verlangen (und zulassen). Das Studienangebot insgesamt wird deutlich grösser sein, als bisher.
Computerlinguistik wird sowohl auf BA- wie auch auf MA-Ebene als Hauptfach (neu!) wie auch als Nebenfach (in verschiedener "Packungsgrösse") angeboten. Zudem wird ein neuer Studiengang "Computerlinguistik und Sprachtechnologie" (mit stärkerer Informatik-Komponente, aus dem Lehrangebot des Lehrbereichs Informatik importiert) angeboten, und zwar erneut als Haupt- und Nebenfach, und sowohl auf BA- wie auf MA-Ebene:
Studienrichtung |
Grösse |
Umfang (in Punkten) |
Stufe |
Computerlinguistik |
NF |
30 |
BA |
Computerlinguistik und Sprachtechnologie |
NF |
60 |
|
Computerlinguistik und Sprachtechnologie |
HF |
90 |
|
↓ (Übertrittsbedingungen: siehe Tabelle unten) |
|||
Computerlinguistik |
NF |
15 |
MA |
Computerlinguistik |
NF |
30 |
|
Computerlinguistik |
HF |
45 |
|
Computerlinguistik |
HF |
75 (mit MA-Arbeit) |
|
Computerlinguistik und Sprachtechnologie |
HF |
90 (mit MA-Arbeit) |
Legende:
|
blau |
Computerlinguistik |
||
olive |
Computerlinguistik und Sprachtechnologie |
|||
|
hell |
Leichtversionen |
||
dunkel |
Schwerversionen |
Der Übertritt vom BA- ins MA-Programm ist so geregelt, dass man vom BA-NF Computerlinguistik (30 Punkte) nur in ein MA-NF Computerlinguistik (15 oder 30 Punkte) übertreten kann. Alle anderen Versionen des MA-Studiums erfordern als Voraussetzung einen BA in Computerlinguistik und Sprachtechnologie (60 oder 90 Punkte). Der Übetritt von BA NF (CL+Sprt) 60 zu MA HF (CL+Sprt) 90 ist dabei nur unter Auflagen möglich (d.h. man muss noch zusätzliche Lehrveranstaltungen aus dem BA-Zyklus belegen).
BA NF (CL) 30 |
→ |
MA NF (CL) 15 |
MA NF (CL) 30 |
||
|
|
MA NF (CL) 15 |
MA NF (CL) 30 |
||
BA HF (CL+Sprt) 90 |
||
MA HF (CL) 45 |
||
MA HF (CL) 75 |
||
MA HF (CL+Sprt) 90 |
Es wird prinzipiell und auf Antrag möglich sein, in den BaMa-Studiengang "umzusteigen", wenn man schon nach altem Verfahren zu studieren angefangen hat. Mit Beginn des Herbstsemesters 2007/08 kann die Fakultät schriftliche Gesuche für den Wechsel zur neuen Studienordnung bewilligen. Ein Umstieg ist dabei "sur dossier" (d.h. auf Antrag und nach individueller Beurteilung durch uns) möglich, aber nur unter den folgenden Bedingungen:
Es gibt grundsätzlich keine Punkte für Veranstaltungen ohne Leistungsprüfungen.
ECL 1+2 und PCL 1+2 sind via Akzess leistungsgeprüft; d.h. für bestandene Akzessprüfungen werden wir die im neuen Studiengang vorgesehenen Punktzahlen anrechnen (voraussichtlich 4 resp. 6).
Dasselbe gilt für bestandene Seminare: Sie sind via Arbeit und/oder Referat leistungsgeprüft (und ergeben verschieden viele Punkte: 4 ohne, 6 mit schriftlicher Arbeit).
Wer neu Vorlesungen belegt, kann bilateral mit dem jeweiligen Dozenten abmachen, dass er leistungsgeprüft werde, und dann bekommt er die im neuen Studiengang für Vorlesungen vorgesehenen Punktzahlen gutgeschrieben. Wer solches beabsichtigt, muss das mit dem Dozenten zu Beginn des Semesters abmachen.
|
Externe Studierende können in höhere Bachelor-Semester aufgenommen werden, jedoch ohne jeglichen Anspruch auf ein fachsemesteradäquates Modulangebot.
Lizenziatsstudierenden, die eine Aufnahme in neue Bachelor-Nebenfächer, welche das Lizenziatsreglement nicht vorsieht, wünschen, soll dies nicht gewährt werden.
Für Module, die an anderen Universitäten absolviert wurden und die als inhaltlich völlig äquivalent zu Modulen der Philosophischen Fakultät beurteilt werden, soll bei der Anerkennung die Punktzahl der fakultätseigenen Module gelten, auch wenn diese von der extern vergebenen Punktezahl nach unten oder nach oben abweicht
Auf folgender Seite der Universität finden Sie Informationen über die Einschreibemodalitäten für Studieninteressierte mit einem Schweizer Zeugnis.
Auf folgender Seite der Universität finden Sie Informationen über die Einschreibemodalitäten für Studieninteressierte mit einem ausländischen Zeugnis (auch Doktorat).
Für ETH-Studierende bzw. ehemalige ETH-Studierende sind die folgenden Punkte zu beachten:
Falls Sie sich bei der Uni schon immatrikuliert haben, Sie aber noch kein Access-Login und -Passwort haben, so melden Sie sich bitte telefonisch bei Frau Samira Ludi (Institut für Informatik, Telefon 044 635 43 21, Büro 2.A.22). Sie wird sich dann darum kümmern, dass nichts doppelt läuft oder nichts unterlassen bleibt.
Wenn Sie für dieses Semester noch nicht an der Uni immatrikuliert sein werden, sondern immer noch an der ETH, dann finden Sie auf der nachfolgenden Webseite ein Online-Merkblatt mit den wichtigsten Informationen sowie ein Anmeldeformular, womit Sie sich bei Frau Julia Marggraf (Institut für Informatik, Telefon 044 635 43 21, Büro 2.A.22) anmelden können, am besten vor Semesterbeginn. Bitte bringen Sie Ihre Legi mit. Webseite: http://www.ifi.uzh.ch/ifiadmin/staff/rofrei/APS/MB_ExterneStudierende.html
Melden Sie sich über das Belegungstool an.
Jeder Studierende im Lizentiatsstudium erhält eine Studienkarte, auf welcher bestandende Teilakzessprüfungen sowie der erfolgreiche Besuch von bescheinigungspflichtigen Veranstaltungen durch die jeweiligen Dozenten attestiert werden. Die Studienkarte wird automatisch angelegt, sobald die erste Teilakzessprüfung bestanden wurde. Die Bescheinigung von Veranstaltungen erfolgt ebenfalls ohne weiteres Zutun des/der Studierenden. Bei Bestehen der letzten Teilakzessprüfung bekommt der/die Studierende eine Kopie der Studienkarte zugeschickt. Die Studienkarte kann beim Studienberater eingesehen und kopiert werden (max. einmal pro Semester). Kurz vor der Prüfungsvorbesprechung für die Lizentiatsprüfung holt der Kandidat die Karte ab und bringt sie zur Besprechung mit. Auf Grund der Einträge auf der Studienkarte wird in der Prüfungsvorbesprechung einerseits der genaue Prüfungsstoff festgelegt, und anderseits wird die Prüfungszulassungsbestätigung zuhanden des Dekanats ausgestellt.
Studierende im Bachelor-/Masterstudium benötigen keine Studienkarte mehr. Ihre Studienleistungen werden vom zentralen Verwaltungssystem der Universität erfasst, nachgeführt und (hoffentlich) ausfallsicher gespeichert. Es ist aber von grösster Bedeutung, dass Sie die Ihnen ein Mal pro Semester zugestellten Nachweise über die von Ihnen bisher erworbenen Kreditpunkte und Noten absolut sicher aufbewahren. Im schlimmstmöglichen Fall (Verlust der Primärdaten und der gesicherten Daten) wird dies der einzige Beleg sein, den Sie haben.
Im Lizentiatsstudium gibt es nur zwei Prüfungen: Die Akzessprüfung und die Lizentiatsprüfung.
Die Akzessprüfung besteht aus vier schriftlichen Teilprüfungen (zu den einführende Vorlesungen). Allgemeine Informationen in der Lizentiatsstudiums-Wegleitung, Details und genaue Prüfungsdaten in einer speziellen Übersicht.
Auf der Webseite der Prüfungsabteilung der Universität findet man alles zum Thema Lizentiatsprüfungen, Zusatzprüfungen, Doktorprüfungen: Termine, Prüfungsordnungen, Merkblätter, Formulare.
Zu den Modalitäten der Prüfung und zum Vorgehen bei der Vorbereitung der Prüfung siehe unser spezielles Merkblatt.
Zu beachten ist besonders, dass alle Prüfungskandidaten sich ca. sechs Monate vor der ersten Prüfung (und auf jeden Fall vor der endgültigen Prüfungsanmeldung) beim Fachvertreter melden müssen, um die genauen Modalitäten der Prüfung zu besprechen und das Vorliegen der verlangten Testate zu überprüfen. ("Fachvertreter": Prof. Hess; Terminvereinbarung bitte nur über Corinne Maurer, Tel. 044 635 43 31),
Zur Möglichkeit, die Lizentiatsarbeit im Fach Computerlinguistik zu schreiben, siehe unser spezielles Merkblatt.
Im Bachelorstudium gibt es zu jedem Modul eine Leistungsüberprüfung; diese kann aus einer Vielzahl von bewerteten Übungen oder einer Endklausur oder einer Mischung aus beidem bestehen (je nach Lehrveranstaltung).
Die Leistungsüberprüfungen für die vier Veranstaltungen „Einführung in die ComputerlinguistikI“, „Einführung in die ComputerlinguistikII“, „Programmiertechniken in der ComputerlinguistikI“ und „Programmiertechniken in der ComputerlinguistikII“ sind identisch mit der Akzessprüfung im Lizentiatsstudium. Details und genaue Prüfungsdaten in einer speziellen Übersicht..
Auch im Masterstudium finden regelmässige Leistungsüberprüfungen statt. Sie werden aber in der Regel nicht als Prüfungen durchgeführt, sondern bestehen aus der Bewertung von schriftlichen Arbeiten, der Durchführung von Übungen etc. verschiedener Art.
Am Ende des Masterstudiums wird noch eine modulübergreifende mündliche Prüfung durchgeführt.
Ein Semester vor geplantem Abschluss (BA oder MA) muss sich der Studierende beim Studienberater des Instituts für Computerlinguistik (Dr. Manfred Klenner) für eine Validierungsbesprechung („degree audit“) anmelden. In dieser Besprechung werden die erbrachten Studienleistungen daraufhin geprüft, ob sie den (u.a. in der Wegleitung) festgelegten Vorschriften für das gewählte Fach entsprechen. Wenn die Bedingungen zur Erlangung des Bachelor resp. des Master erfüllt sind, wird vom Studienberater die Ausstellung der Prüfungszulassungsbestätigung ausgelöst, die dem Studierenden von der Zentralverwaltung der Universität zugestellt wird.
Wenn Studierende der Informatik Lehrveranstaltungen der Computerlinguistik im Rahmen ihres Informatikstudiums belegen, gelten die Regeln des Lehrbereichs Informatik, und hier insbesondere die (präzisierten) Regeln betreffend Prüfungen und Nachholprüfungen in Informatikmodulen: Wer sich wegen Krankheit mit Arztzeugnis von einer Prüfung abmeldet, wird vom Lehrbereich zu einer Nachholprüfung eingeladen. DIE NACHHOLPRÜFUNGEN SIND PFLICHT. Bei erneuter, oder andauernder Krankheit am Nachholtermin muss ein Arztzeugnis von unserem Vertrauensarzt (Medizinische Poliklinik; Herr Prof. Dr. W. Vetter; Rämistrasse 100; 8091 Zürich) beigebracht werden. Falls kein entsprechendes Zeugnis vorliegt, wird das Modul als nicht bestanden gewertet. Im weiteren gelten die Regeln der Studienordnung. Arztzeugnisse sind unverzüglich im Lehrbereichssekretariat Informatik einzureichen.
Detaillierte Angaben über Inhalt, Anforderung und Ausgestaltung des Faches Computerlinguistik enthält die Broschüre "Wegleitung für das Lizentiatsstudium der Computerlinguistik an der Universität Zürich" . Sie ist online erhältlich als PDF-Datei Lizentiatsstudiums-Wegleitung
Detaillierte Angaben über Inhalt, Anforderung und Ausgestaltung der Fächer „Computerlinguistik“ und „Computerlinguistik und Sprachtechnolgie“ sind in den neuen Wegleitungen zu finden:
Wegleitung „Computerlinguistik und Sprachtechnologie“
Wegleitung „Computerlinguistik“
In Seminaren soll das selbständige Bearbeiten einer wissenschaftlichen Problemstellung, das Verfassen einer entsprechenden Arbeit, das mündliche Präsentieren der Ergebnisse, das "Verteidigen" dieser Ergebnisse in der Diskussion und das Beurteilen von Präsentationen anderer Seminarteilnehmer erlernt und eingeübt werden. Deshalb ist es auch nicht möglich, Seminarbesuche zu ersetzen durch den Besuch von anderen Typen von Veranstaltungen (z.B. Vorlesungen, Kursen, Übungen, Hausarbeiten usw.).
Zur Anzahl verlangter Seminararbeiten siehe die relevante Wegleitung resp. Studienordnung.
Zu den Bedingungen für das Bestehen eines Seminars siehe das spezielle Merkblatt.
Das Kolloquium in Computerlinguistik findet mindestens ein Mal pro Jahr statt (in der Regel alternierend mit dem Seminar).
Anforderungen: Universitärer Abschluss oder laufende Lizentiatsarbeit in Computerlinguistik.
Lizentianden und Doktoranden sollen das Kolloquium jedes Semester zu belegen, wenn es angeboten wird. Die weiteren Mitarbeiter des Instituts sind sehr freundlich eingeladen, ebenfalls teilzunehmen. Andere Interessenten (z.B. aus dem Institut für Informatik) sind sehr willkommen. Für Master-Studierende gelten die Vorschriften der jeweiligen Studienordnung resp. Wegleitung.
Eines der verlangten Seminare ("gross" oder "klein") kann durch den Besuch des Kolloquiums ersetzt werden, sofern man nicht schon ein Seminar durch eine Programmierprojekt ersetzt hat.
Dies betrifft Studierende der Computerlinguistik wie auch solche der Informatik mit Vertiefungsgebiet CL (siehe die Lizentiatsstudiums-Wegleitung, S. 11 ff.).
Die Zulassungsbedingungen sind dieselben, wie für die Teilnahme an Seminaren (d.h. alle vier Teilakzessprüfungen bestanden).
Die Bedingungen für die Erlangung eines Scheins durch Kolloquiumsbesuch sind analog zu denen durch Seminarbesuch (siehe Merkblatt). An die Stelle der allgemeinen Vorbesprechung tritt eine bilaterale Vorbesprechung mit dem Lehrstuhlinhaber, die vor Semesteranfang stattfinden muss.
Diese Regelung ist provisorisch und gilt bis auf Weiteres. Sie soll die von den Studierenden monierte Knappheit des Angebots an Seminaren etwas mindern (denn eine Erweiterung des Angebots an echten Seminaren ist aus Ressourcengründen unmöglich).
Je nach Nachfrage müssen wir uns vorbehalten, Zugangsbeschränkungen zu definieren.
Unter der alten Prüfungsordnung der Informatik (PPO 2001) geben Seminare zwei Punkte, während in der Bachelor-Studienordnung ein Seminar mit drei Punkten honoriert wird.
In der Übergangszeit 2006-2010 ergibt sich daher das Problem, dass ein und dasselbe Seminar für Studierende der Informatik unter PPO 2001 zwei Punkte und für BSc-Studierende drei Punkte gibt. In allen Seminaren, die sowohl für Diplom wie für BSc anrechenbar sind, wird daher bei der Anmeldung erfasst werden, wer nach welcher Ordnung studiert. Die BSc-Studierenden werden eine entsprechend umfangreichere Aufgabe bekommen, als die Diplom-Studierenden. Studierende der Informatik sind daher gehalten, am Anfang des Seminars den Dozierenden unaufgefordert über ihren Status (Diplom- oder BSc-Studierender) zu informieren.
Anstelle eines (einzigen) Seminarbesuchs können die Studierenden mit Bewilligung des Studienberaters auch ein Programmierprojekt ausarbeiten. Dies betrifft Studierende der Computerlinguistik wie auch solche der Informatik mit Vertiefungsgebiet Computerlinguistik. Die Zulassungsbedingungen sind dieselben, wie für die Teilnahme an Seminaren (d.h. alle vier Teilakzessprüfungen bestanden).
Studierende im Lizentiatsstudium mit Computerlinguistik im ersten Nebenfach können ihre Lizentiatsarbeit unter bestimmten Bedingungen in der Computerlinguistik schreiben.Von dieser Möglichkeit wird reger Gebrauch gemacht.
Studierende im Masterstudium mit „Computerlinguistik“ im Hauptfach können, solche mit „Computerlinguistik und Sprachtechnologie“ im Hauptfach (90 KP) müssen ihre MA-Arbeit im Hauptfach schreiben
Studierende im Masterstudium mit „Computerlinguistik“ oder mit „Computerlinguistik und Sprachtechnologie“ im Grossen Nebenfach können ihre MA-Arbeit auf begründetes Gesuch hin in „Computerlinguistik“ resp. „Computerlinguistik und Sprachtechnologie“ schreiben.
Sehen Sie dazu:
Unsere Sammlung abgeschlossener und offener Lizentiats- und Masterarbeiten (abgeschlossene fast alle online verfügbar).
Die genauen Bedingungen für das Verfassen einer Lizentiatsarbeit in Computerlinguistik.
Die genauen Bedingungen für das Verfassen einer Masterarbeit in Computerlinguistik resp. Computerlinguistik und Sprachtechnologie werden erst später bekannt sein.
Sie finden auch eine Liste von offenen, vergebenen und abgeschlossenen Programmierprojekten.
Beachten Sie auch die Liste der offenen, vergebenen und abgeschlossenen Dissertations- und Habilitationsprojekte .
Die leichte Verfügbarkeit von Texten in digitaler Form (vor allem im Internet) hat in der breiten Öffentlichkeit (und damit auch unter Studierenden) den Eindruck aufkommen lassen, dass alles, was derart weit publiziert ist, irgendwie im „Public Domain“ sei und daher frei in eigene Arbeiten eingefügt werden könne. Dieser Eindruck ist falsch. Vor allem in leistungsrelevanten Arbeiten (wie z.B. Seminararbeiten, Programmierprojekten, Hausarbeiten, Lizentiats- und Masterarbeiten) müssen von anderen übernommene Formulierungen, Gedankengänge und andere intellektuelle Leistungen akribisch genau nachgewiesen werden, wie und wo immer diese Leistungen auch publiziert worden seien – alles andere ist ein Plagiat. Die Universität hat wegen der zunehmenden Verbreitung von Plagiaten die Sanktionen, die gegenüber plagiierenden Studierenden verhängt werden können, deutlich verschärft. Bitte finden Sie dazu
das offizielle Merkblatt der Universität zum Umgang mit Plagiaten;
das Merkblatt des Instituts für Computerlinguistik zur Definition des Begriffs „Plagiat“;
die Erklärung, welche Absolventen von Seminaren in den Fächern „Computerlinguistik“ und „Computerlinguistik und Sprachtechnologie“ unterzeichnen müssen .
die Erklärung, welche Verfasser von Qualifikationsarbeiten (ausser von Seminararbeiten) unterzeichnen müssen.
Wir haben ein Erasmus-Austauschabkommen mit der Universität Stockholm (Computerlinguistikgruppe des Department of Linguistics) abgeschlossen. Damit eröffnet sich die Möglichkeit für Studierende, auf (relativ) unkomplizierte Weise ein Auslandsemester zu absolvieren. Einige der Lehrveranstaltungen finden auf Englisch statt. Auskunft erteilt unser Erasmus-Berater (Dr. Manfred Klenner).
Am Institut für Computerlinguistik beschäftigen wir eine relativ grosse Zahl von Studierenden in etwas fortgeschritteneren Semestern als Hilfsassistenten und Tutoren. Die Tutoren werden v.a. für die Programmiervorlesung eingesetzt, die Hilfsassistenten für oft sehr selbständige Entwicklungsarbeiten in der Forschung. Die Arbeit als Hilfsassistent oder Tutor ist eine gute Gelegenheit, mit der Forschung und Entwicklung in direkten Kontakt zu kommen. Es ist daher auch nicht erstaunlich, dass sich Assistenten meist aus den Reihen ehemaliger Hilfsassistenten rekrutieren. Vakanzen werden auf den üblichen Kanälen (Leitseite des Instituts, Newslist) ausgeschrieben.
Wenn Sie gegen Abschluss Ihres Studiums eine Stelle ausserhalb der Uni suchen, könnten die Informationen in unserem "Job Centre" hilfreich sein.
Mehr über den Beruf Computerlinguist/in (Aufgaben/Tätigkeiten ...) erfahren Sie im BERUFEnet .
Für Studienberatung im Zusammenhang mit Computerlinguistik ist Manfred Klenner zuständig. Für Besprechungen bitte telefonisch (044 635 43 25) oder auf elektronischem Weg anmelden (). Kurze Anfragen können auch gern via Email gestellt werden.
Die Computerlinguistik-Gruppe unterhält eine Mailing-Liste ( ), die als Forum zur Computerlinguistik in Zürich gedacht ist. Lehrveranstaltungsinformationen, Ankündigungen für Vorträge und Jobangebote werden beispielsweise darauf publiziert. Ein leeres E-Mail an startet den Anmeldevorgang.
Der Fachverein organisiert Kurse, veranstaltet informelle Informationsveranstaltungen für Studienanfänger, gibt das CL-Organ CLIP heraus, sorgt für Abwechslung (DVD-Abende, Schlitteltage) und tut vieles mehr. Mitgliedschaft im Fachverein CL berechtigt zum Bezug einer Lizenz für Sicstus-Prolog zu einem reduzierten Preis. Das Institut für Computerlinguistik ist für den Inhalt dieser Seiten nicht verantwortlich (und ganz besonders nicht für deren Farbgebung).