Kann ich mich von einem Modul auch wieder abmelden? Was passiert, wenn ich mich nicht abmelde? | |
Eine Modulbuchung kann (in der Philosophischen Fakultät) bis in die Semesterwochen 3 und 4 nach Vorlesungsbeginn ohne Weiteres annulliert werden (neue Buchungen sind in diesem Zeitraum, ausser im Sommersemester 2007, nicht mehr möglich). Nach Ablauf dieser Frist kann eine Modulbuchung nur in folgenden Fällen rückgängig gemacht werden: Im Krankheitsfall sowie bei triftigen und belegbaren Hinderungsgründen anderer Art ist unmittelbar nach Kenntnis des Hinderungsgrundes, spätestens aber zehn Tage nach dem für einen Leistungsnachweis angesetzten Termin ein schriftlicher Antrag um Abmeldung einzureichen. Im Krankheitsfalle ist diesem Antrag ein ärztliches Zeugnis beizulegen. Andernfalls und selbst bei einer nur irrtümlich vorgenommenen Modulbuchung wird ein Nichterbringen von Leistungsnachweisen in Ihrem Kreditjournal dauerhaft als «nicht erfüllt» vermerkt. | |
26.2.2007 |
Thema: Modulbuchung |