Studieninformation

Aktuelles

Erste Hinweise für Studienanfänger

Die allerersten Fragen, die sich Studienanfängern stellen, werden hier beantwortet.

Merkblatt zu Plagiaten

Die Universität hat ein Merkblatt zu Plagiaten veröffentlicht. Das Institut für Computerlinguistik hat ein entsprechendes präzisierendes Merkblatt (v.a. zu einer genauen Defintion des Begriffs „Plagiat“) erarbeitet. Mehr dazu unten.

Neues Studienprogramm (Bachelor/Master)

Im Wintersemester 2006/07 hat das neue Studienprogramm begonnen. Neuimmatrikulierte müssen nach diesem Programm studieren.
Dokumente zum neuen Studienprogramm:

Leistungsüberprüfungen in Lehrveranstaltungen

Alle Lehrveranstaltungen werden in Zukunft eine Leistungsüberprüfung umfassen. Lizentiatsstudierende können, müssen aber nicht teilnehmen bei diesen Leistungsüberprüfungen. Für Bachelor-Studierende sind sie obligatorisch. Die folgenden vier Merkblätter geben Auskunft zur Art der Leistungsüberprüfung in Lehrveranstaltungen:

Hauptfach Computerlinguistik

Ab dem WS 06/07 kann Computerlinguistik (und neu auch „Computerlinguistik und Sprachtechnologie“) als Nebenfach und als Hauptfach (im Bachelor- und zeitversetzt im Masterstudiengang) belegt werden. Details sind in den neuen Wegleitungen zu lesen.

Stundenplan (Lehrveranstaltungen) Frühjahrssemester 08

Lehrplanübersicht

Hier finden Sie eine Übersicht mit den Daten der regelmässig angebotenen Lehrveranstaltungen. Alle hier aufgeführten Lehrveranstaltungen sind sowohl für das Lizentiatsstudium wie auch für das Bachelor- resp. Masterstudium zugelassen.

Lizentiatsstudium

Wir unterscheiden zwischen einführenden, grundlegenden und weiterführenden Vorlesungen. Die vier einführenden Vorlesungen werden durch jeweils eine Teilakzessprüfung abgeschlossen (siehe Näheres dazu im Abschnitt zu den Prüfungen In der folgenden Phase sollten die grundlegenden Vorlesungen  und die erforderliche Anzahl von Seminaren besucht werden. In der letzten Phase sollte man, parallel zum Schreiben der Lizentiatsarbeit, die erforderliche Anzahl von weiterführenden Vorlesungen besuchen. Bitte konsultieren Sie dazu die
Der Plan der Abhängigkeiten aller Lehrveranstaltungen (nur für Studierende, die vor dem WS06/07 im Nebenfach „Computerlingustik“ zu studieren begonnen haben) zeigt, welche  Abfolge beim Besuch der einzelnen Lehrveranstaltungen sinnvoll ist; im strengen Sinn verpflichtend ist diese Aufstellung  nicht.

Bachelor- und Masterstudium

Wir unterscheiden zwischen einführenden, grundlegenden, weiterführenden und vertiefenden Vorlesungen je im Bereich Computerlinguistik und im Bereich Informatik.
Die Lehrveranstaltungen im Bereich Informatik sind relevant für das Fach „Computerlinguistik und Sprachtechnologie“. Sie werden in den Übersichten des Lehrbereichs Informatik und im Vorlesungsverzeichnis der Universität aufgeführt.
Die genauen Bedingungen für die einzelnen Studiengänge finden Sie in der entsprechenden Wegleitungen.

Semesterdaten und Veranstaltungszeiten

Semesterdaten:

Frühjahrssemester 2008

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Semesterdauer

1. Februar 2008 bis 31. Juli 2008

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Lehrveranstaltungen

18. Februar 2008 (Woche 8) bis 31. Mai 2008

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Osterferien

20. März (ab 16.00 Uhr) bis 29. März 2008

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Ausfall der Vorlesungen

 

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Sechseläuten

14. April 2008 (ab 12.00 Uhr)

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Dies academicus

26. April 2008

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Auffahrt/Tag der Arbeit

30. April (ab 16.00 Uhr) und 1. Mai 2008

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Pfingstmontag

12. Mai 2008

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Herbstsemester 2008

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Semesterdauer

1. August 2008 bis 31. Januar 2009

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Lehrveranstaltungen

15. September (Woche 38) bis
20. Dezember 2008 (Woche 51)

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Ausfall der Vorlesungen

 

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Knabenschiessen

15. September 2008 (ab 12.00 Uhr)

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Frühjahrssemester 2009

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Semesterdauer

1. Februar 2009 bis 31. Juli 2009

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Lehrveranstaltungen

16. Februar 2009 (Woche 8) bis 30. Mai 2009 (Woche 22)

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Osterferien

9. April (ab 16.00 Uhr) bis 18. April 2009

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Ausfall der Vorlesungen

 

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Sechseläuten

20. April 2009 (ab 12.00 Uhr)

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Dies academicus

25. April 2009

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Tag der Arbeit

1. Mai 2009

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Auffahrt

20. Mai (ab 16.00 Uhr) und 21. Mai 2009

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Veranstaltungszeiten

Es gelten an der ganzen Universität folgende Vorlesungszeiten:
08.00-08.45 Uhr
09.00-09.45 Uhr
halbstündige Pause zum Pendeln
10.15-11.00 Uhr
11.15-12.00 Uhr
12.15-13.00 Uhr
13.00-13.45 Uhr (ohne Pause um 13 Uhr)
14.00-14.45 Uhr
15.00-15.45 Uhr
halbstündige Pause zum Pendeln
16.15-17.00 Uhr
17.15-18.00 Uhr
18.15-19.00 Uhr

Da die halbstündigen Pausen für das Pendeln mit dem Tram v.a. zwischen Standort Zentrum und Standort Zürich Nord (Oerlikon: Binzmühlestrasse, Andreasstrasse) nicht ausreichen, verkehren für Studierende und andere Angehörige der UZH i
n den halbstündigen Pausen am Morgen und Nachmittag zwischen Universität Zentrum und dem Standort Zürich Nord / Oerlikon gratis VBZ-Busse. Zeitpunkt:.

Haltestellen der Pendelbusse

Im Zentrum
Künstlergasse auf der Höhe des unteren Eingangs zum Hauptgebäude (breite Treppe zur Strasse beim pinkfarbenen Bassin).
Abfahrt vormittags: 09.55 Uhr,
Abfahrt nachmittags: 15.55 Uhr
In Oerlikon
Ecke Binzmühlestrasse/Hüttisstrasse (vor Binzmühlestrasse 15)
Abfahrt vormittags: 09.50 Uhr,
Abfahrt nachmittags: 15.50 Uhr

Lehrmaterialien zu den Veranstaltungen

Zu allen Lehrveranstaltungen werden Unterlagen auf dem Web zur Verfügung gestellt, in aller Regel via das Lernmanagementsystem OLAT. Sie finden für jede Lehrveranstaltung eine eigene Einstiegsseite mit administrativen Angaben (Ort, Zeit etc.) sowie einer kurzen Inhaltsübersicht. In den Unterordnern sind unterschiedlich umfangreiche Skripte, Aufgabenblätter, Musterlösungen  etc. verfügbar, ebenso wie Diskussions-Foren, Kontaktformulare etc. 
Eine Aufstellung aller Kurs-Unterlagen vor dem WS 05/06 (insb. alte Seminare und Spezialvorlesungen) ist hier zu finden. 

E-Learning

Das E-Learning-Angebot der Computerlinguistik wird kontinuierlich ausgebaut:

Studienarten

Lizentiatsstudium


Nach alter Studienordnung (d.h. vor "Bologna") kann man Computerlinguistik studieren
Auch im (und nach dem) Wintersemester 2006/07 kann man Computerlinguistik als Nebenfach neu wählen, wenn man schon früher mit dem Studium nach Lizentiatsordnung begonnen hat (nur eine Neuimmatrikulation nach alter Ordnung ist ausgeschlossen). Bitte konsultieren Sie in solchen Fällen die alte Lizentiatsstudiums-Wegleitung.
Zu beachten: Das Studium nach Lizentiatsordnung muss bis Ende Frühlingssemester 2015 abgeschlossen sein.
Bitte beachten Sie auch die FAQ (Liste häufig gestellter Fragen).


Bachelor- und Masterstudium

Nach neuer Studienordnung gibt es folgende Möglichkeiten, das Fach „Computerlinguistik und Sprachtechnologie“ resp. „Computerlinguistik“ an der Universität Zü­rich zu studieren.

Computerlinguistik und Sprachtechnologie“

Computerlinguistik“

Mehrfachabschlüsse

Es soll künftig möglich sein, mehrere Bachelor- und/ oder Masterabschlüsse an der Philosophischen Fakultät zu erwerben, wobei das Studium jeweils nur in nicht vorgängig studierten Fächern aufgenommen werden darf. Der jeweils vorgängige Abschluss wird als Kleines Nebenbach (Bachelor 30, Master 15) angerechnet.

Zweit- und Zusatzstudium

Zweitstudium

Liegt ein Masterabschluss einer anderen Fakultät oder einer anderen universitären Hochschule vor, kann dieser als Nebenfach im Umfang von 30 Punkten für das Bachelor- und im Umfang von 15 an das Master-Studium an der Philosophischen Fakultät angerechnet werden.

Zusatzstudium

Wurde bereits ein Master- oder ein Lizenziatsstudium an der Philosophischen Fakultät abgeschlossen, so kann ein Zusatzstudium in einem weiteren Bachelor-Hauptfach und daran anschliessenden Master-Hauptfach absolviert und als solches ausgewiesen werden.

Die Grundprinzipien des Bachelor- und Masterstudiums


Ab Wintersemester 2006/07 werden an der ganzen Philosophischen Fakultät gestufte Studiengänge (Bachelor/Master/PhD) eingeführt, und die Studienleistungen werden nach dem gesamteuropäischen ECTS-System erfasst und verrechnet werden (beides zusammen als "Bologna-Modell" bezeichnet).  Die Bachelor-Studiengänge werden auf Wintersemester 2006/07 eingeführt, die Master-Studiengänge zwei Jahre später. Ab wann die neuen PhD-Programme gültig sein werden, ist noch völlig offen (Doktorate nach altem Modell sind dadurch aber nicht ausgeschlossen).

Der BA sollte ein erster berufsqualifizierender Abschluss sein, während der MA zur wissenschaftlichen Vertiefung führen soll. Ganz so wird sich diese (politisch festgelegte) Trennung wohl  in den wenigsten Fächern implementieren lassen. Aber wir werden versuchen, jene etablierten Kenntnisse und Fähigkeiten im Gebiet der Computerlinguisitk, welche sich direkt einsetzen lassen (z.B. zur Untersuchung einer im Hauptfach studierten Sprache), im BA-Studium zu konzentrieren, während  jene Dinge, welche noch etwas weiter weg von einem Einsatz sind (Lösungsversuche für offene Probleme), ins MA-Studium verschoben werden. Die Studienangebote auf BA-Ebene werden (noch) etwas stärker "verschult" sein als bisher (Leistungsprüfung i.d.R. für jede einzelne  Lehrveranstaltung, welche Punkte einträgt, und viele Übungen), aber dafür wird der Studienbetrieb auf MA-Ebene deutlich weniger strukturiert sein und sehr viel mehr Selbststudium (und Eigenintitiative) der Studierenden verlangen (und zulassen). Das Studienangebot insgesamt wird deutlich grösser sein, als bisher.

Studienangebot

Computerlinguistik wird sowohl auf BA- wie auch auf MA-Ebene als Hauptfach (neu!) wie auch als Nebenfach (in verschiedener "Packungsgrösse") angeboten. Zudem wird ein neuer Studiengang "Computerlinguistik und Sprachtechnologie" (mit stärkerer Informatik-Komponente, aus dem Lehrangebot des Lehrbereichs Informatik importiert) angeboten, und zwar erneut als Haupt- und Nebenfach, und sowohl auf BA- wie auf MA-Ebene:



Studienrichtung

Grösse

Umfang (in Punkten)

Stufe

Computerlinguistik

NF

30

BA

Computerlinguistik und Sprachtechnologie

NF

60

Computerlinguistik und Sprachtechnologie

HF

90

                            ↓ (Übertrittsbedingungen: siehe Tabelle unten)

Computerlinguistik

NF

15 

MA

Computerlinguistik

NF

30 

Computerlinguistik

HF

45

Computerlinguistik

HF

75 (mit MA-Arbeit)

Computerlinguistik und Sprachtechnologie

HF

90 (mit MA-Arbeit)





Legende:


Studienrichtung

blau

Computerlinguistik

olive

Computerlinguistik und Sprachtechnologie


Studienumfang

hell

Leichtversionen

dunkel

Schwerversionen


Übertrittsmöglichkeiten BA → MA

Der Übertritt vom BA- ins MA-Programm ist so geregelt, dass man vom BA-NF Computerlinguistik (30 Punkte) nur in ein MA-NF Computerlinguistik (15 oder 30 Punkte) übertreten kann. Alle anderen Versionen des MA-Studiums erfordern als Voraussetzung einen BA in Computerlinguistik und Sprachtechnologie (60 oder 90 Punkte). Der Übetritt von BA NF (CL+Sprt) 60 zu MA HF (CL+Sprt) 90 ist dabei nur unter Auflagen möglich (d.h. man muss noch zusätzliche Lehrveranstaltungen aus dem BA-Zyklus belegen).


BA NF (CL) 30

MA NF (CL) 15

MA NF (CL) 30


BA NF
(CL+Sprt) 60


MA NF (CL) 15

MA NF (CL) 30

BA HF (CL+Sprt)  90

MA HF (CL) 45

MA HF (CL) 75

MA HF (CL+Sprt) 90





Übertritt alte Studienordnung →  neue Studienordnung

Es wird prinzipiell und auf Antrag möglich sein, in den BaMa-Studiengang "umzusteigen", wenn man schon nach altem Verfahren zu studieren angefangen hat. Mit Beginn des Herbstsemesters 2007/08 kann die Fakultät schriftliche Gesuche für den Wechsel zur neuen Studienordnung bewilligen. Ein Umstieg ist dabei "sur dossier" (d.h. auf Antrag und nach individueller Beurteilung durch uns) möglich, aber nur unter den folgenden Bedingungen:
  1. Es gibt grundsätzlich keine Punkte für Veranstaltungen ohne Leistungsprüfungen.
  2. ECL 1+2 und PCL 1+2 sind via Akzess leistungsgeprüft; d.h. für bestandene Akzessprüfungen werden wir die im neuen Studiengang vorgesehenen Punktzahlen anrechnen (voraussichtlich 4 resp. 6).
  3. Dasselbe gilt für bestandene Seminare: Sie sind via Arbeit und/oder Referat leistungsgeprüft (und ergeben verschieden viele Punkte: 4 ohne, 6 mit schriftlicher Arbeit).
  4. Wer neu Vorlesungen belegt, kann bilateral mit dem jeweiligen Dozenten abmachen, dass er leistungsgeprüft werde, und dann bekommt er die im neuen Studiengang für Vorlesungen vorgesehenen Punktzahlen gutgeschrieben. Wer solches beabsichtigt, muss das mit dem Dozenten zu Beginn des Semesters abmachen.


Allerdings ist dabei zu bedenken, dass die Inhaber eines Lizentiats oder Diploms einer Schweizer Universität oder einer ETH nach Beschluss der Schweizerischen Universitätskonferenz vom 1.2.2006 auch den Mastertitel tragen dürfen. Die Universitäten und die ETH müssen die Gleichwertigkeit dieser Abschlüsse auf Gesuch hin bescheinigen und die Absolventen dieser drei Studiengänge gleich behandeln. Inhaber eines Lizentiats oder Diploms sind auch ohne Bescheinigung der Universität befugt, sich "Master" zu nennen. Die Titel dürfen laut SUK aber nicht kumulativ, sondern nur alternativ getragen werden.

Nachträgliche Aufnahme ins Bachelor-Studium

Anerkennungspraxis

Für Module, die an anderen Universitäten absolviert wurden und die als inhaltlich völlig äquivalent zu Modulen der Philosophischen Fakultät beurteilt werden, soll bei der Anerkennung die Punktzahl der fakultätseigenen Module gelten, auch wenn diese von der extern vergebenen Punktezahl nach unten oder nach oben abweicht

Immatrikulation und Einschreibung

Auf folgender Seite der Universität finden Sie Informationen über die Einschreibemodalitäten für Studieninteressierte mit einem Schweizer Zeugnis.
Auf folgender Seite der Universität finden Sie Informationen über die Einschreibemodalitäten für Studieninteressierte mit einem ausländischen Zeugnis (auch Doktorat).

Hinweise für (ehemalige) Studierende der ETH



Für ETH-Studierende bzw. ehemalige ETH-Studierende sind die folgenden Punkte zu beachten:

Studienkarte

Lizentiatsstudium

Jeder Studierende im Lizentiatsstudium erhält eine Studienkarte, auf welcher bestandende Teilakzessprüfungen sowie der erfolgreiche Besuch von bescheinigungspflichtigen Veranstaltungen durch die jeweiligen Dozenten attestiert werden. Die Studienkarte wird automatisch angelegt, sobald die erste Teilakzessprüfung bestanden wurde. Die Bescheinigung von Veranstaltungen erfolgt ebenfalls ohne weiteres Zutun des/der Studierenden. Bei Bestehen der letzten Teilakzessprüfung bekommt der/die Studierende eine Kopie der Studienkarte zugeschickt. Die Studienkarte kann beim Studienberater eingesehen und kopiert werden (max. einmal pro Semester). Kurz vor der Prüfungsvorbesprechung für die Lizentiatsprüfung holt der Kandidat die Karte ab und bringt sie zur Besprechung mit. Auf Grund der Einträge auf der Studienkarte wird in der Prüfungsvorbesprechung einerseits der genaue Prüfungsstoff festgelegt, und anderseits wird die Prüfungszulassungsbestätigung zuhanden des Dekanats ausgestellt. 

Bachelor- und Masterstudium

Studierende im Bachelor-/Masterstudium benötigen keine Studienkarte mehr. Ihre Studienleistungen werden vom zentralen Verwaltungssystem der Universität erfasst, nachgeführt und (hoffentlich) ausfallsicher gespeichert. Es ist aber von grösster Bedeutung, dass Sie die Ihnen ein Mal pro Semester zugestellten Nachweise über die von Ihnen bisher erworbenen Kreditpunkte und Noten absolut sicher aufbewahren. Im schlimmstmöglichen Fall (Verlust der Primärdaten und der gesicherten Daten) wird dies der einzige Beleg sein, den Sie haben.

Prüfungen

Lizentiatsstudium

Im Lizentiatsstudium gibt es nur zwei Prüfungen: Die Akzessprüfung und die Lizentiatsprüfung.

Akzess

Die Akzessprüfung besteht aus vier schriftlichen Teilprüfungen (zu den einführende Vorlesungen). Allgemeine Informationen in der Lizentiatsstudiums-Wegleitung, Details und genaue Prüfungsdaten in einer speziellen Übersicht.


Lizentiatsprüfung

Bachelor- und Masterstudium

Prüfungen von Studierenden der Informatik

Wenn Studierende der Informatik Lehrveranstaltungen der Computerlinguistik im Rahmen ihres Informatikstudiums belegen, gelten die Regeln des Lehrbereichs Informatik, und hier insbesondere die (präzisierten) Regeln betreffend Prüfungen und Nachholprüfungen in Informatikmodulen: Wer sich wegen Krankheit mit Arztzeugnis von einer Prüfung abmeldet, wird vom Lehrbereich zu einer Nachholprüfung eingeladen. DIE NACHHOLPRÜFUNGEN SIND PFLICHT. Bei erneuter, oder andauernder Krankheit am Nachholtermin muss ein Arztzeugnis von unserem Vertrauensarzt (Medizinische Poliklinik; Herr Prof. Dr. W. Vetter; Rämistrasse 100; 8091 Zürich) beigebracht werden. Falls kein entsprechendes Zeugnis vorliegt, wird das Modul als nicht bestanden gewertet. Im weiteren gelten die Regeln der Studienordnung. Arztzeugnisse sind unverzüglich im Lehrbereichssekretariat Informatik einzureichen.

Studienordnung/Wegleitung

Lizentiatsstudium

Detaillierte Angaben über Inhalt, Anforderung und Ausgestaltung des Faches Computerlinguistik enthält die Broschüre "Wegleitung für das Lizentiatsstudium der Computerlinguistik an der Universität Zürich" . Sie ist online erhältlich als PDF-Datei Lizentiatsstudiums-Wegleitung

Bachelor- und Masterstudium

Detaillierte Angaben über Inhalt, Anforderung und Ausgestaltung der Fächer „Computerlinguistik“ und „Computerlinguistik und Sprachtechnolgie“ sind in den neuen Wegleitungen zu finden:


Seminare und Kolloquien

Seminare

In Seminaren soll das selbständige Bearbeiten einer wissenschaftlichen Problemstellung,  das Verfassen einer entsprechenden Arbeit, das mündliche Präsentieren der Ergebnisse, das "Verteidigen" dieser Ergebnisse in der Diskussion  und das Beurteilen von Präsentationen anderer Seminarteilnehmer erlernt und eingeübt werden. Deshalb ist es auch nicht möglich, Seminarbesuche zu ersetzen durch den Besuch von anderen Typen von Veranstaltungen (z.B. Vorlesungen, Kursen, Übungen, Hausarbeiten usw.).

Kolloquien

Das Kolloquium in Computerlinguistik findet mindestens ein Mal pro Jahr statt (in der Regel alternierend mit dem Seminar).
Anforderungen: Universitärer Abschluss oder laufende Lizentiatsarbeit in Computerlinguistik.
Lizentianden und Doktoranden sollen das Kolloquium jedes Semester zu belegen, wenn es angeboten wird. Die weiteren Mitarbeiter des Instituts sind sehr freundlich eingeladen, ebenfalls teilzunehmen. Andere Interessenten (z.B. aus dem Institut für Informatik) sind sehr willkommen. Für Master-Studierende gelten die Vorschriften der jeweiligen Studienordnung resp. Wegleitung.

Provisorische Regelung betr. Kolloquiumsbesuch statt Seminarbesuchs

Diese Regelung ist provisorisch und gilt bis auf Weiteres. Sie soll die von den Studierenden monierte Knappheit des Angebots an Seminaren etwas mindern (denn eine Erweiterung des Angebots an echten Seminaren ist aus Ressourcengründen unmöglich).

Je nach Nachfrage müssen wir uns vorbehalten, Zugangsbeschränkungen zu definieren.

Übergangsregelung für Studierende der Informatik, welche ein Seminar in Computerlinguistik belegen

Unter der alten Prüfungsordnung der Informatik (PPO 2001) geben Seminare zwei Punkte, während in der Bachelor-Studienordnung ein Seminar mit drei Punkten honoriert wird.
In der Übergangszeit 2006-2010 ergibt sich daher  das Problem, dass ein und dasselbe Seminar für Studierende der Informatik unter PPO 2001  zwei Punkte und für BSc-Studierende drei Punkte gibt. In allen Seminaren, die sowohl für Diplom wie für BSc anrechenbar sind, wird daher bei der Anmeldung erfasst  werden, wer nach welcher Ordnung studiert. Die BSc-Studierenden werden eine entsprechend umfangreichere Aufgabe bekommen, als die Diplom-Studierenden. Studierende der Informatik sind daher gehalten, am Anfang des Seminars den Dozierenden unaufgefordert über ihren Status (Diplom- oder BSc-Studierender) zu informieren.

Programmierprojekte

Anstelle eines (einzigen) Seminarbesuchs können die Studierenden mit Bewilligung des Studienberaters auch ein Programmierprojekt ausarbeiten. Dies betrifft Studierende der Computerlinguistik wie auch solche der Informatik mit Vertiefungsgebiet Computerlinguistik. Die Zulassungsbedingungen sind dieselben, wie für die Teilnahme an Seminaren (d.h. alle vier Teilakzessprüfungen bestanden). 

Qualifikations- und Abschlussarbeiten

Studierende im Lizentiatsstudium mit Computerlinguistik im ersten Nebenfach können ihre Lizentiatsarbeit unter bestimmten Bedingungen in der Computerlinguistik schreiben.Von dieser Möglichkeit wird reger Gebrauch gemacht.
Studierende im Masterstudium mit „Computerlinguistik“ im Hauptfach können, solche mit „Computerlinguistik und Sprachtechnologie“ im Hauptfach (90 KP) müssen ihre MA-Arbeit im Hauptfach schreiben
Studierende im Masterstudium mit „Computerlinguistik“ oder mit „Computerlinguistik und Sprachtechnologie“ im Grossen Nebenfach können ihre MA-Arbeit auf begründetes Gesuch hin in „Computerlinguistik“ resp. „Computerlinguistik und Sprachtechnologie“ schreiben.
Sehen Sie dazu:

Plagiate



Die leichte Verfügbarkeit von Texten in digitaler Form (vor allem im Internet) hat in der breiten Öffentlichkeit (und damit auch unter Studierenden) den Eindruck aufkommen lassen, dass alles, was derart weit publiziert ist, irgendwie im „Public Domain“ sei und daher frei in eigene Arbeiten eingefügt werden könne. Dieser Eindruck ist falsch. Vor allem in leistungsrelevanten Arbeiten (wie z.B. Seminararbeiten, Programmierprojekten, Hausarbeiten, Lizentiats- und Masterarbeiten) müssen von anderen übernommene Formulierungen, Gedankengänge und andere intellektuelle Leistungen akribisch genau nachgewiesen werden, wie und wo immer diese Leistungen auch publiziert worden seien – alles andere ist ein Plagiat. Die Universität hat wegen der zunehmenden Verbreitung von Plagiaten die Sanktionen, die gegenüber plagiierenden Studierenden verhängt werden können, deutlich verschärft. Bitte finden Sie dazu

Auslandsemester

Wir haben ein Erasmus-Austauschabkommen mit der Universität Stockholm (Computerlinguistikgruppe des Department of Linguistics) abgeschlossen. Damit eröffnet sich die Möglichkeit für Studierende, auf (relativ) unkomplizierte Weise ein Auslandsemester zu absolvieren. Einige der Lehrveranstaltungen finden auf Englisch statt. Auskunft erteilt unser Erasmus-Berater (Dr. Manfred Klenner).

Arbeitsmöglichkeiten

Studienberatung

Für Studienberatung im Zusammenhang mit Computerlinguistik ist Manfred Klenner zuständig. Für Besprechungen bitte telefonisch (044 635 43 25) oder auf elektronischem Weg anmelden (). Kurze Anfragen können auch gern via Email gestellt werden.

Mailing Liste

Die Computerlinguistik-Gruppe unterhält eine Mailing-Liste ( ), die als Forum zur Computerlinguistik in Zürich gedacht ist. Lehrveranstaltungsinformationen, Ankündigungen für Vorträge und Jobangebote werden beispielsweise darauf publiziert. Ein leeres E-Mail an startet den Anmeldevorgang.

Fachverein CL

Der Fachverein organisiert Kurse, veranstaltet informelle Informationsveranstaltungen für Studienanfänger, gibt das  CL-Organ CLIP heraus, sorgt für Abwechslung (DVD-Abende, Schlitteltage) und tut vieles mehr. Mitgliedschaft im Fachverein CL berechtigt zum Bezug einer Lizenz für Sicstus-Prolog zu einem reduzierten Preis. Das Institut für Computerlinguistik ist für den Inhalt dieser Seiten nicht verantwortlich (und ganz besonders nicht für deren Farbgebung).

Michael Hess ( )
Date of last modification: